Finanzordnung

gültig ab 1. Januar 2011
Gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung beträgt der Jahresbeitrag für Familien und Einzelpersonen:
  • Voller Beitrag: 36,00 €
  • Ermäßigter Beitrag: 18,00 €.

Der ermäßigte Beitrag wird gegen entsprechenden Nachweis auf Antrag von Mitgliedern erhoben, die Anspruch auf ermäßigte Kita-Betreuungsgebühen haben. Der Antrag wird beim Kassenwart gestellt. Der ermäßigte Beitrag gilt auch für Mitglieder, die keine Kinder mehr in der Kinderbetreuung des Kindergartens haben (Fördermitgliedschaft).Der Beitrag für juristische Personen wird im jeweiligen Einzelfall durch den Vorstand festgelegt.

Die Finanzordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 19. Oktober 2010 beschlossen.